Als Genossenschafter haben Sie das Recht, an den Generalversammlungen teilzunehmen und abzustimmen. Sie können sich also an unserer Seite einbringen, um die bei diesen Terminen getroffenen Entscheidungen zu beeinflussen*. Doch auch wenn wir Sie explizit dazu ermuntern, von diesem Recht gebrauch zu machen, handelt es sich keinesfalls um eine Verpflichtung.**.
Übrigens haben wir vor, die Organisation der Generalversammlungen zu vereinfachen, damit Sie daran teilnehmen und online abstimmen können.