Die Ausstiegsmechanismen für Genossenschafter sind in unserer Satzung beschrieben. Zusammengefasst ist dieser Ausstieg abhängig von:
- der finanziellen Gesundheit der Kooperative
- der Freigabe durch den Vorstand bei Beträgen unterhalb von 10 % des Grundkapitals
- der Freigabe durch die Generalversammlung der Genossenschafter bei höheren Beträgen
Generell wird empfohlen, [mindestens fünf Jahre] Anteilseigner zu bleiben, da sie erst dann von Steuervergünstigungen profitieren. Wenn Sie dies möchten, können Sie die Rückzahlung aber selbstverständlich auch vor dieser Frist beantragen.
Das Ziel von Commown besteht darin, regelmäßig Kapital aufzunehmen. Die Freigabe der Rückzahlung von Beträgen unterhalb von 10 % erfolgt also fast automatisch, wenn die finanzielle Gesundheit es erlaubt.