Verpflichtungszeitraum

Wozu ein Verpflichtungszeitraum?

Commown kauft die Geräte durch Aufnahme von Krediten. Die Banken müssen davon überzeugt werden, dass diese Darlehen mit der Vermietung dieser Geräte zurückgezahlt werden können und so haben wir keine andere Wahl, als einen Verpflichtungszeitraum (je nach Gerät zwischen 1 und 36 Monaten) festzulegen. WAS GESCHIEHT AM ENDE DES VERPFLICHTUNGSZEITRAUMS?

Nach Ablauf des Verpflichtungszeitraums kann der Kunde sein Abo jederzeit kündigen.

Möchte der Kunde das Gerät über den Verpflichtungszeitraum hinaus weiter mieten, können die Tarifbestimmungen durch einen Rabatt von mindestens 40 % auf die monatlich zu leistenden Zahlungen angepasst werden (siehe Fairphone 2). Diese neuen Tarifbestimmungen werden dem Kunden ab 6 Monate und spätestens 1 Monat vor Ablauf des Verpflichtungszeitraums mitgeteilt.

Der Kunde kann dann:

  • denselben Vertrag mit demselben Gerät zu einem günstigeren Tarif fortführen (und so die Lebensdauer des Gerätes verlängern);
  • das Gerät nicht weiter mieten und es an Commown zurückschicken (die Kooperative bleibt in jedem Fall im Besitz der Geräte);
  • einen neuen Vertrag mit einem neuen Modell abschließen. Möchte der Kunde das Smartphone wechseln, ist es seine Aufgabe, die eigenen Daten vor dem Rückversand des bisherigen Gerätes zu sichern. Commown löscht bei Erhalt des Gerätes sämtliche Daten und kann für deren Verlust nicht verantwortlich gemacht werden.