Ja, das können Sie! => Kunden von Kleinstbetrieben, die nur ein Gerät pro Kategorie mieten möchten (zum Beispiel ein Smartphone und einen PC) können direkt eine Online-Bestellung auf den eigenen Namen aufgeben, da Angebote mit Kostenvoranschlag für Unternehmenskunden erst ab zwei Geräten je Kategorie (z.B. zwei Computer oder zwei Smartphones, unabhängig davon, um welches Modell es sich dabei handelt) möglich sind.
Ihr Steuerberater wird Ihnen bestätigen, dass es gesetzlich erlaubt ist, ein Gerät persönlich zu mieten und die Kosten als « Betriebsausgabe » geltend zu machen, obwohl weder der Name des Unternehmens noch die Steuernummer auf den Rechnungen erscheinen. Voraussetzung dafür ist der Nachweis, dass das Gerät der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit dient.
Übrigens:
1) Alle von Commown erstellten Rechnungen entsprechen den Standards der Rechnungslegung und berechtigen Sie zum Beispiel zum Vorsteuerabzug.
2) Was den Vertrag angeht, möchten wir Sie daran erinnern, dass alle online abgeschlossenen Verträge immer personengebunden sind.
3) Dennoch können Sie den Namen Ihres Unternehmens in Ihrem Kundenbereich (unter dem Tab « Meine Kontaktdaten ») hinzuzufügen. Der Inhaber des Vertrags ist zwar weiterhin die natürliche Person, ermöglicht jedoch eine einfachere Zuordnung bei Ihrer Buchhaltung.
4) Sollte sich Ihr Unternehmen mit der Zeit vergrößern und Sie aufgrund des Bedarfs an einer « Flotte » zu einem Vertrag für Unternehmen (auf den Namen Ihres Unternehmens) wechseln möchten, kontaktieren Sie einfach unseren Vertrieb über Ihre persönliche Kontaktoption im Kundenbereich. Wir lösen Ihren persönlichen Vertrag, den Sie online abgeschlossen haben, dann auf (unter Vorbehalt, dass Sie nicht (mehr) an einen Verpflichtungszeitraum gebunden sind) und lassen Ihnen einen Kostenvoranschlag für einen neuen Vertrag für Unternehmen zukommen.